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{Behandlungsverfahren}

Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gehört zu den am längsten erforschten und in der Gesundheitsversorgung praktizierten Behandlungsverfahren und wird von entsprechend ausgebildeten und nach staatlich festgelegten Standards anerkannten Psychotherapeuten mit entsprechender Kassenzulassung angewandt.

Wir gehen im Krankheitsverständnis davon aus, dass auftretende Symptome, Schwierigkeiten und Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen auf ungelöste und zumeist unbewusste innere Konflikte und Spannungen zurückzuführen sind. Sie sind Ausdruck und Hilferufe einer seelischen Notlage oder eines entwicklungsbedingten Engpasses. Gleichzeitig sind sie als Kompromisse und dysfunktionale Lösungsversuche der Selbstheilung und Balance zu verstehen. In seelischen und psychosomatischen Symptomen erkennen wir Bewältigungsstrategien, die sich teilweise selbstschädigend, destruktiv oder für die Umwelt belastend auswirken.

Es geht nicht darum, diese Symptome so schnell und effizient wie möglich zu beseitigen und scheinbare Anpassung zu ermöglichen, sondern deren Ursachen und seelische Grundlagen zu verstehen, aufzugreifen und über vertiefte Einsicht des Betroffenen und seiner Mitwelt zu veränderten Möglichkeiten unter Zuhilfenahme vorhandener Ressourcen und Fähigkeiten zu gelangen.

Der Erfolg einer Psychotherapie gründet auf dem Aufbau einer vertrauensvollen und möglichst offenen Beziehung in einem Schutzraum, die sich im Verlauf einer entsprechend andauernden therapeutischen Beziehung entwickeln kann. Belastende Gefühle, Gedanken und Vorstellungen können in der therapeutischen Begegnung und im spielenden Probehandeln erfahren, durchlebt und bearbeitet werden.

Dabei bestimmt nicht ausschließlich das Gespräch, sondern entsprechend dem Lebensalter und den persönlichen Neigungen auch spielerische, kreative und darstellende Kommunikationsformen eine entscheidende Rolle. Durch eine flexible und offene Haltung gegenüber allen denkbaren Ausdrucksformen und Interessen werden Räume und Zugangswege für das Erfassen der seelischen Vorgänge eröffnet.

Durch derart vertiefte Einfühlung in innere Erlebniswelten einerseits und das Beziehungsverhalten gegenüber der Umwelt im Kontext der auf den Therapeuten übertragenen Bindungsformen andererseits wird Entwicklung ermöglicht, neue Verhaltensweisen erprobt und eine anhaltend wirksame Neuorganisation angebahnt.

Die Aufrechterhaltung des therapeutischen Schutz- und Entwicklungsraumes erfordert das sorgfältige Einhalten und Zugestehen von Grenzen und Schweigepflichten nicht nur gegenüber der Außenwelt, sondern auch unmittelbar in der Behandlung zwischen Kind/Jugendlichem, Psychotherapeut und den Bezugspersonen.

„WENN KINDER UND JUGENDLICHE SORGEN HABEN UND MACHEN“
In keiner Lebensphase verändert sich der Mensch so sehr wie in Kindheit und Jugend. Für Eltern und Bezugspersonen ist es während dieser Zeit nicht immer einfach, bei Kindern und Jugendlichen entwicklungsbedingte Krisen und individuelle Eigenheiten von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden. Es ist dann sinnvoll professionelle Hilfe aufzusuchen, wenn Sie Ängste, Bedrückung, aggressives Verhalten oder Rückzugstendenzen beobachten oder wenn Konflikte dauerhaft anhalten und körperliche Beschwerden zunehmen- Sowohl anhaltende innere Zweifel, Ängste und Rückzugstendenzen, die vom Kind oder Jugendlichen nicht mehr bewältigt werden können, wie auch Reaktionen auf herausfordernde Entwicklungsbedingungen (Übergänge von Kindergarten in Schule, von Schule in das Berufsleben oder Studium, Trennung von der Familie, Krankheit, seelische Erkrankungen oder Verlust von Bezugspersonen, Unfälle, traumatische Lebensumstände, soziale Ausgrenzung) können zu einem in vielfältiger Weise auffälligem Erscheinungsbild führen. In solchen Fällen sollten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten um Rat und vertiefte Abklärung aufgesucht werden.
INDIKATION UND STÖRUNGSBILDER
Ängste Depressionen Aggressive Verhaltensauffälligkeiten Dissoziales Verhalten wie Schwänzen, Weglaufen, Stehlen oder Lügen Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen Einnässen oder Einkoten, anhaltender Rückfall auf frühere Entwicklungsstufen Einschlaf- oder Durchschlafstörungen, Albträume Untröstliches Schreien, Fütter- und Gedeihstörungen, Schlafstörungen bei Säuglingen Kontakt- und Beziehungsstörungen zu Gleichaltrigen oder Erwachsenen Sozialer Rückzug und suchtartige Verwendung digitaler Medien Trennungsschwierigkeiten, Ablösungsprobleme Probleme mit der Geschlechterrolle Konzentrations- Lern- und Arbeitsstörungen Körperliche Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis, Migräne oder Colitis ulcerosa. Körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund, z.B. Kopf- oder Bauchschmerzen Selbstmordgedanken, suizidales Verhalten, selbstverletzendes Verhalten, Neigung zur suchtartigen Risikoaufsuche oder zu Unfällen Unverarbeitete schwerwiegende Ereignisse Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Fresssucht Sprachstörungen wie Stottern oder Mutismus Kontaktverweigerung, autistische Erscheinungsbilder Sucht (Medien, Video-Spiele, „Soziale“ Netze, Alkohol, Cannabis, Drogen, Sexualität) Störungen infolge körperlicher Erkrankungen und Behinderungen Traumatisierung durch Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung Umgang mit chronischen innerfamiliären Belastungsfaktoren, wie beispielsweise seelische oder/und schwerwiegende körperliche Erkrankungen nahestehender Bezugspersonen Zwänge, Tics, Beibehaltung sehr starrer Rituale, Nägelkauen, Haarausreißen
SÄUGLINGE, KLEINKINDER UND KINDER
Die Beratung und Behandlung von Familien mit schwierigen Entwicklungen (Regulations- und Bindungsstörungen) der Säuglingszeit und frühen Kindheit kann über die Kontaktaufnahme zu einem unserer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfolgen. Besonders hinweisen möchten wir auf das Angebot der Kasseler Säuglingsambulanz: www.babyambulanz-kassel.de Kinder im Vorschulalter können ebenso wie Klein- und Schulkinder eine auf ihre Interessen und Entwicklungsebenen ausgerichtete Haltung erwarten, die in der Lage ist, mit spielerischen und kindlich-kreativen Ausdrucksformen umzugehen und Kontakt herzustellen. Die Motivation des Kindes, sich auf eine Behandlung einzulassen, ist eine zwingend notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und sollte sich im Verlauf der Probetherapie anbahnen. Eine psychotherapeutische Behandlung gegen den anhaltenden und grundsätzlichen Willen eines Kindes (und Jugendlichen) ist kaum aussichtsreich und eher schädigend; Persönlichkeitsgrenzen müssen geachtet, respektiert und geschützt werden. Dennoch fehlt bei Kindern häufig zu Beginn der Behandlung die Krankheitseinsicht und sie können vorwiegend über ihren persönlichen Leidensdruck erreicht werden. Mit Beginn der adoleszenten Ablösung von nahestehenden Bezugspersonen ist häufig eine grundsätzlich skeptische bis ablehnende Haltung gegenüber außenstehenden Erwachsenen entwicklungsgerecht. Im Verlauf der ersten Kontaktaufnahme und der Probesitzungen kann bei einem positiven Verlauf jedoch eine Arbeitshaltung und eine Vertrauensbeziehung aufgebaut werden, die als notwendiges persönliches Beziehungsfundament das Durchhalten und Durchleben von Krisen ermöglicht.
JUGENDLICHE
Wenn Jugendliche anhaltend unter heftigen Ängsten, Selbstwert zweifeln und sozialen Schwierigkeiten leiden, sollten sie nicht zögern, sich professionelle Beratung und Hilfe zu suchen. Im Rahmen von Probesitzungen kann der Jugendliche gemeinsam mit dem Psychotherapeuten herausfinden, ob seine Probleme behandlungsbedürftig oder entwicklungsbedingt im Rahmen einer „normalen“ Entwicklung einzuordnen und eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und hilfreich sein könnte. Die „Chemie“ zwischen Jugendlichem und Psychotherapeuten sollte grundsätzlich in eine gemeinsame Richtung gehen und es könnte besprochen werden, in welchem Umfang und mit welcher Frequenz eine Behandlung erfolgen sollte. Die Frage der Einbeziehung von Eltern und sonstigen Bezugspersonen in gemeinsame oder auch getrennte Gespräche kann geklärt und angebahnt werden. Grundsätzlich ist eine Psychotherapie ab dem 15. Lebensjahr auch ohne Einwilligung der Eltern möglich; inwieweit sie in dieser Form sinnvoll ist, sollte ebenfalls miteinander besprochen werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufgesucht und die Behandlung kann auch über dieses Alter hinaus abgeschlossen werden. Die Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden ist ebenfalls wichtiger Bestandteil der Therapie und neben der verbindlichen Einhaltung von vereinbarten Terminen und möglichst großer Offenheit eine unverzichtbare Grundlage der psychotherapeutischen Behandlung. Für Jugendliche, die sich vorab genauer und anschaulicher über die Fragestellung informieren wollen, ob ihre Schwierigkeiten behandlungsbedürftig sind und in welcher Form eine Behandlung erfolgen kann, empfehlen wir die folgende Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer: www.gefuehle-fetzen.de
ELTERN UND BEZUGSPERSONEN
Regelmäßige Gespräche mit den Eltern und bedeutsamen Bezugspersonen sind häufig unverzichtbarer Bestandteil der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und (jüngeren) Jugendlichen. Sie können in von der Behandlung des Kindes/Jugendlichen getrennten Beratungssitzungen oder auch in Form von gemeinsamen Familiengesprächen stattfinden. Bei älteren Jugendlichen tritt diese Arbeit mit den Bezugspersonen entsprechend den Entwicklungsanforderung der Ablösung und Verselbständigung, sowie des Schutzes der therapeutischen Vertrauensbeziehung in den Hintergrund. Manchmal sind die Eltern durch die Erkrankung des Kindes/Jugendlichen stark verunsichert, belastet und leiden unter quälenden Schuldgefühlen. Oftmals haben sich schwierige Erfahrungen und belastende Ereignisse und Beziehungserfahrungen aus der eigenen Lebensgeschichte mit der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen verstrickt und unbewältigte Konflikte setzen sich über Generationen hinweg fort. Der Wunsch nach Überdenken der eigenen Erziehungshaltungen und –einstellungen sowie der Erhalt oder das Wiederherstellen von Austausch über unterschiedliche und vielleicht belastend entgegengesetzte Erziehungsvorstellungen der Eltern und Bezugspersonen wird in der beratenden begleitenden Arbeit mit den Bezugspersonen aufgegriffen und über den gesamten Therapieverlauf beim Kind/Jugendlichen fortgesetzt. Im therapeutischen Prozess können Bezugspersonen ihren Anteil am Entwicklungsgeschehen ihrer Kinder/Jugendlichen erkennen, besser verstehen und neue Antworten entwickeln. Dabei spielt die Wertschätzung und Orientierung an vorhandenen Kompetenzen, Fähigkeiten und familieninternen Ressourcen eine wichtige Rolle.
WEGE ZUR THERAPIE (BEHANDLUNGSBEDINGUNGEN, KOSTENÜBERNAHME)
Die Kosten von tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von allen gesetzlichen Kassen und den meisten Privatversicherungen bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation übernommen. Privat Versicherte sollten vor Behandlungsbeginn mit ihrem zuständigen Versicherungsträger die Konditionen der Kostenübernahme für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie abklären. Zu probatorischen Sitzungen und zur Sprechstunde können Sie ohne ärztliche Überweisung mit ihren Versicherungsunterlagen (Gesundheitskarte des Kindes/Jugendlichen) kommen. Sollte es zu einer weiteren psychotherapeutischen Behandlung kommen, wird diese entweder als Kurzzeittherapie zur Bearbeitung eines begrenzten Behandlungszieles oder auch zur Krisenintervention eingeleitet, oder es wird eine Langzeittherapie mit einer Behandlungsdauer von 1-3 Jahren angestrebt, mit einer fest vereinbarten wöchentlichen Frequenz. Die begleitende Elternarbeit findet bei Kindern in der Regel im Verhältnis 1:4 statt, bei Jugendlichen wird sie flexibel nach Absprache vereinbart. (siehe Unterpunkt Jugendliche) Vor der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist die Einleitung eines standardisierten anonymen Gutachterverfahrens notwendig und ein sogenannter ärztlicher Konsiliarbericht muss zeitnah vom behandelnden Kinder- oder Hausarzt /Psychiater eingeholt werden. Diese Untersuchung soll abklären, welche medizinischen oder psychiatrischen Mitbehandlungen sinnvoll sein können und inwieweit der somatische Hintergrund der Symptomatik abgeklärt ist. Behandlungen bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können ab der frühesten Säuglingszeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen und dann auch beendet werden. Der Erfolg der Therapie ist im Wesentlichen auch durch eine verbindliche und verlässliche Einhaltung von vereinbarten Terminen und die Bereitschaft der Flexibilität bezüglich der Abstimmung mit schon bestehenden Aktivitäten in der Freizeit bestimmt. Terminabsagen können nur aus wichtigen Gründen und rechtzeitiger vorheriger Absprache erfolgen. Die meisten Therapeuten sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen auf die Erhebung eines Ausfalls- oder Bereitstellungshonorars angewiesen, wenn Stunden versäumt und nicht rechtzeitig abgesagt werden.

{Links}


Berufsverband der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland:

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Landespsychotherapeutenkammer Hessen:

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